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DGB-Hotline: Hilfe bei Fragen rund um den Mindestlohn

Veröffentlicht am 11.01.2015

Hotline MindestlohnSeit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. DGB-Hotline seit dem 2. Januar 2015 (vorab bis 31. März geschalten) zum Thema Mindestlohn

Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Hierzu teilt der DGB in der Presseinformation mit:

Damit jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sich ein Bild machen kann und Antworten auf Fragen wie „Gilt der Mindestlohn in allen Branchen und auch für jobbende Rentner?“ bekommt, hat der DGB nicht nur eine Mindestlohnbroschüre veröffentlicht sondern hat seit dem 2. Januar 2015 eine Mindestlohnhotline geschaltet. Bis zum 31. März 2015 können Ratsuchende in 10 Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Bulgarisch, Mazedonisch, Polnisch, Kroatisch, Rumänisch, Serbisch, Ungarisch) sich über das Gesetz aufklären lassen.

Tel. Nr. 0391-4088003 (zum Festnetztarif)

Die Hotline ist vom 2. Januar 2015 bis zum 31. März 2015

  • montags bis freitags von 7 bis 20 Uhr sowie
  • samstags von 9 bis 16 Uhr

erreichbar. Rund 45 Mitarbeiter/innen werden Ihre Fragen rund um den Mindestlohn beantworten.

Die DGB-Mindestlohn-Hotline bietet zu fast allen Fragen rund um den Mindestlohn Antworten, Rat, Hilfe und Kontakte. Sie ersetzt aber keine Rechtsberatung. Gewerkschaftsmitglieder erhalten rechtlichen Rat von ihrer zuständigen Gewerkschaft. Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder Branchenmindestlöhne bitte direkt bei den zuständigen Stellen melden, also der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll.

Verstöße bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden – auch anonym

Wer Verstöße gegen das neue Mindestlohngesetz oder gegen die Branchenmindestlöhne feststellt, kann sich – auch anonym – bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden.

Datenschutz und Anonymität

Der Zoll sichert Hinweisgeber/innen Datenschutz zu und garantiert, falls gewünscht, Anonymität: „Grundsätzlich unterliegen Ihr Name und Ihre Angaben datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sodass diese Daten nicht unbefugt weitergegeben werden dürfen. Hinweise können selbstverständlich auch anonym abgegeben werden“, heißt es dazu auf der Webseite des Zolls.

Der Zoll führt in einer Liste online die „Ansprechpartner für die Bekämpfung von Schwarzarbeit“ auf, also die Stellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei denen in den jeweiligen Bundesländern Schwarzarbeit und Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn oder gegen die Branchenmindestlöhne gemeldet werden können.

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